Kinder- und Jugendschutz
Der ÖHV ist stolz auf das positive Image des Hockeysports und engagiert sich dafür, dieses zu stärken und weiterzuentwickeln. Respekt, Fair Play, Gleichberechtigung und ein gewaltfreies Miteinander sind zentrale Werte unseres Handelns. Wir möchten allen Mitarbeitenden und Mitgliedern einen sicheren Ort bieten, um ihren Sport mit Freude und Vertrauen auszuüben.
Der ÖHV baut auf eine starke Nachwuchsarbeit und der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht im Zentrum aller Bemühungen. Jegliche Form von Gewalt oder Diskriminierung wird nicht akzeptiert.
Der ÖHV fordert die Unterfertigung von Ehrenkodizes und Verhaltens-Richtlinien von Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen ein. Mehr Details dazu unter diesem Link.
Alle ÖHV Trainer*innen und Betreuer*innen halten sich an Verhaltensrichtlinien.
Bei der Einstellung von neuen Mitarbeitenden wird sorgfältig geprüft, welchen Hintergrund die Bewerber*innen haben. Mit der Bewerbung wird ein Strafregisterauszug Kinder- und Jugendfürsorge vorgelegt, der nicht älter als ein Jahr ist. Der ÖHV behält sich vor, bei den angegebenen Stationen der Bewerber*innen Nachprüfungen hinsichtlich der Integrität der Personen anzustellen. Dies gilt insbesondere bei Personen, die im Rahmen ihres Aufgabenprofils unmittelbar mit Kindern- und Jugendlichen Kontakt haben. Der Ethik- und der Verhaltenskodex werden von allen neuen Mitarbeitenden unterschrieben und im digitalen Personalakt zentral abgelegt.
Der ÖHV setzt sich umfassend dafür ein, dass die Würde der Kinder in der Berichterstattung gewahrt wird und verpflichtet jede berichterstattende Person, die Kommunikationsstandards zum Kinderschutz zu beachten.
Bei der Kommunikation in Chats und Chatgruppen sind die Regeln für eine sichere Kommunikation zu beachten.
Bei Kadernominierung ist die Checkliste für eine faire & wertschätzende Kadernominierung umzusetzen.
Es ist verpflichtend vorgeschrieben, dass bei Reisen und Turnieren mit Minderjährigen immer die Eltern zu informieren sind. Für Kaderspieler gibt es interne Infoblätter. Für Manager*innen und Betreuer*innen gibt es eine Checkliste für Reisen. Für Minderjährige muss es bei einer Reise immer eine Vollmacht zur Übertragung der Aufsichtspflicht geben.
In den Fällen, in denen die Prävention nicht ausreichend war und Verstöße gegen die Kinderschutzrichtlinie des ÖHV vermutet werden oder vorliegen, kommt das Fallmanagment Kinderschutz zum Einsatz.
Das Fallmanagement ist die „Rettungskette“ für den Kinderschutz. Es schützt dabei nicht nur die Rechte der Spielerinnen und Spieler, sondern auch der Mitarbeitenden und ehrenamtlich tätigen Personen, indem ein faires, transparentes Verfahren eingehalten wird, dass die Anonymität der Beteiligten wahrt und schützt.
Der Verband und seine Mitglieder sowie alle im Namen des Verbands tätigen Personen verpflichten sich, bei möglichen Gefährdungen oder Verletzungen von Kinderrechten genau hinzuschauen, diese wahrzunehmen und auf Basis dieser Richtlinie aktiv zu handeln.
Die Mitgliedsvereine des Verbandes verpflichten sich dazu, die Aufklärung aller Verdachtsfälle aktiv zu unterstützen.
Gewaltverdachtsfälle gegen Kinder können sowohl von Personen innerhalb des ÖHV als auch von Außenstehenden ausgehen und unterschiedliche Schweregrade aufweisen. Da das Wohl der Kinder immer an erster Stelle steht, erfordert jeder Verdacht sofortiges Handeln. Der ÖHV hat daher ein Fallmanagementsystem eingerichtet, das eine rasche und gründliche Klärung ermöglicht und Gefährdungen frühzeitig erkennt und verhindert.
Alle Entscheidungen im Rahmen des Fallmanagements richten sich konsequent nach dem Schutz des Kindes. Dabei wird besonders auf die Belastung und Verletzlichkeit der betroffenen Kinder und deren Familien Rücksicht genommen. Die notwendige Aufklärung wird stets behutsam durchgeführt, unter Einbeziehung der Kinder und ihrer Familien.
Durch Zusammenarbeit mit externen Fachleuten und Organisationen stellt der ÖHV zusätzliche Unterstützungsangebote bereit.
Das Kinderschutzteam des ÖHV informiert regelmäßig alle Mitarbeitenden und Vereine über Neuerungen im Fallmanagementsystem. Alle Beteiligten sind zur strikten Vertraulichkeit verpflichtet und schützen die Identität der betroffenen Kinder, Hinweisgeber*innen sowie der beschuldigten Personen.
Für den Umgang mit Beschwerden oder der Meldung von Verdachtsfällen sind unter folgendem Link alle Details zu finden.
Wird die Meldung im Kontext des Kinderschutzes eingeordnet, wird der Fall dokumentiert und das Kinderschutz-Team wird eingesetzt.
Sollten Beschwerden beim Kinderschutz-Team eingehen, die nach gründlicher Prüfung als nicht relevant für den Kinderschutz eingestuft werden, werden sie dennoch ernst genommen. Der oder die Beschwerdeführer*in erhält eine persönliche Rückmeldung, und die Beschwerde wird, falls zutreffend, einem anderen Fallmanagement innerhalb des ÖHV zugewiesen.
Im ÖHV setzt sich das Fallmanagement-Team bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung immer aus der Generalsekretärin und der Vertrauensperson zusammen. Je nach Fall, werden weitere Personen aus dem ÖHV hinzugezogen. Ist ein Verein betroffen, wird zusätzlich eine verantwortliche Person des Vereins hinzugezogen, idealerweise die kinderschutzbeauftragte Person.
Je nach Schwere des Falls und potenzieller strafrechtlicher Relevanz werden externe Fachstellen einbezogen. Das Team kann sich bei Bedarf jederzeit externe Unterstützung suchen. Diese externe Unterstützung kann im Netzwerk für jeden Standort identifiziert werden. Eine Liste von Kontaktstellen ist auf dieser Seite veröffentlicht.
Wird der Fall als medial relevant eingeschätzt wird zusätzlich das Präsidium informiert. Der Vizepräsident Marketing unterstützt das Team hinsichtlich einer Krisenkommunikation.
Mag.a iur. Petra Gatschelhofer-Kubassa
akad. Gerontologin
Telefon: +43 664 968 98 03
E-Mail
Petra ist seit mehr als 25 Jahren mit dem Hockey eng verbunden (als Spielerin, Trainerin und Coach für Kinder- und Damenmannschaften). Beruflich weist sie zahlreiche juristische Tagesfortbildungen auf, sie ist als Sicherheitsvertrauensperson ausgebildet, hat 2022 einen Lehrgang zur Krisenlotsin absolviert und verfügt über viel Erfahrung in der Rechtsberatung.
Wer sich gerne beraten lassen möchte, kann sich natürlich gerne an externe Beratungsstellen wenden.
Unter diesem Link ist eine Auswahl an externen Kontaktstellen zusammengestellt.
Als Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Spor empfehlen wir vera. Nähere Informationen zur Vertrauensstelle unter: www.vera-vertrauensstelle.at
Die Beratungsleistungen sind kostenlos. Die Mitarbeiter*innen hören zu, beraten vertraulich und vermitteln im Bedarfsfall an weiterführende Unterstützungsleistungen.
Gewalt ist mehr als Schlagen und Beschimpfen. Gewalt hat viele Formen. Die Bundesregierung gibt mit der Kampagne "Nein zu Gewalt" sehr einfach aufbereitete Infos zum Thema Schutz vor Gewalt und Hinweise auf entsprechende Hilfestellungen. Der Link dazu: https://neinzugewalt.at/kinder-und-jugendliche
Die Initiative „Gewaltinfo.at“ des Bundeskanzleramtes bietet nach Bundesländern geordnet Beratungsstellen und Hilfsorganisationen für verschiedene Zielgruppen, von Kindern und Jugendlichen über Frauen und Männer bis hin zu älteren Menschen. Dort sind auch Notruf-Nummern und Helplines gelistet, die teilweise rund um die Uhr besetzt sind und bei Bedarf Soforthilfe leisten können: www.gewaltinfo.at
Im Verdachts-, oder konkreten Anlassfall gibt es geschulte ExpertInnnen. Der ÖHV hat in diesem Infoblatt (pdf) ein Support-Netzwerk für externe lokale Unterstützungshilfen zusammengestellt.
Das Österreichische Bundesnetzwerk Sportpsychologie (ÖBS) ist die Informations- und Kontaktstelle für SportlerInnen, TrainerInnen und FunktionärInnen, wenn es um sportpsychologische Beratung und Betreuung geht. Eine aktuelle Liste von Kontaktstellen und Opferschutzorganisationen finden Sie auf der 100% SPORT Website unter: www.safesport.at